NEUE ERLÖSE FÜR ENERGIE-VERSORGER DURCH REGENERATIVES ERDGAS-PENDANT AN DER TANKSTELLE

Seit Juni 2009 gilt das neugestaltete Biokraftstoff-Quotengesetz. Dank dieser Regelung können nun Energieversorger „Bio-Quoten“, die durch die Beimischung von BIO-ERDGAS entstehen, den Mineralölunternehmen zum Kauf anbieten. Hintergrund ist der, dass die Mineralölkonzerne zu einer festgesetzten Beimischquote verpflichtet sind. BIO-ERDGAS ist für Mineralölunternehmen eine interessante Alternative zur Beimischung von Biodiesel und Bioethanol. Experten rechnen daher mit einer steigenden Nachfrage nach BIO-ERDGAS-Quoten, wodurch die gesetzlichen Bestimmungen durch die Mineralölkonzerne erfüllt werden können. Ein Projekt mit Zukunft, denn langfristig wird der Bedarf an Biokraftstoffen noch weiter steigen: Die EU hat festgelegt, dass bis zum Jahr 2020 zehn Prozent Biokraftstoffe beigemischt und zehn Prozent CO2 von der Gewinnung bis hin zur Verbrennung eingespart werden müssen.

 

BUNDESREGIERUNG STÄRKT NACHHALTIGES BIO-ERDGAS

Die Erlöse für  die sogenannten Bio-Quoten können nun sogar steigen. Grund ist eine aktuelle Gesetzesänderung, mit der eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. Demzufolge werden Biokraftstoffe aus Abfällen, Reststoffen, zellulosehaltigem Non-Food-Material und lignozellulosehaltigem Material doppelt gewichtet. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft und kann daher auf alle Quoten für das Jahr 2011 angewendet werden. Mit der Gesetzesänderung stärkt die Bundesregierung einmal mehr nachhaltiges BIO-ERDGAS im Kraftstoffsektor. Durch die doppelte Anrechnung besteht die Möglichkeit, doppelte Preise für die Quote zu erzielen und damit höhere Erträge zu generieren.

MIT ERDGAS MOBIL ALS PARTNER FIT FÜR DIE BIO-QUOTENÜBERTRAGUNG

erdgas mobil hat im vergangenen Jahr ein Projekt ins Leben gerufen, um den Handel zwischen Mineralölunternehmen und Erdgastankstellenbetreibern zu fördern und insbesondere die administrativen Rahmenbedingungen für diesen neuen Handelsmarkt zu klären. Anfang 2011 startete die Handelsplattform mit ersten Quotenangeboten und -nachfragen. Betreiber einer Erdgastankstelle haben damit ab sofort die Möglichkeit, ihre BIO-ERDGAS-Quoten mit möglichst geringem administrativen Aufwand zu verkaufen: Sie können die verkauften Mengen BIO-ERDGAS an erdgas mobil melden. Als Vermittler nimmt erdgas mobil Kontakt mit potenziellen Abnehmern (zum Beispiel Mineralölunternehmen) auf und erfragt die benötigten Quoten. Menge und Preise werden anschließend in einem Vertrag festgehalten. Mit der Meldung des Vertrags an die zuständige Quotenstelle ist die Quotenübertragung abgeschlossen.

NACHWEISFÜHRUNG FÜR BIO-ERDGAS ALS KRAFTSTOFF

EINHALTUNG DER BIOKRAFTSTOFF-NACHHALTIGKEITSVERORDNUNG ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE QUOTENÜBERTRAGUNG

 

Biokraftstoff ist nicht gleich Biokraftstoff. Damit BIO-ERDGAS in die Anrechnung der Bio-Quote einfließen darf, muss es nachhaltig erzeugt und zertifiziert sein. Die Anforderungen für die Nutzung von Biomasse sind durch die europäische Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien festgelegt. In Deutschland wurde dazu die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) entwickelt, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Sie legt für alle Stufen der Wertschöpfungskette bestimmte Anforderungen an die Biomasse fest. Zudem enthält sie Vorgaben für die Dokumentation und Nachweisführung. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums wurde speziell für die Einführung von BIO-ERDGAS im Kraftstoffmarkt eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die den Umgang mit der Biokraft-NachV transparenter machen soll. Darin wird anhand eines Beispiels die Berechnung des Treibhausgas-Minderungspotenzials – vom Anbau der Biomasse bis hin zur Abgabe an der Tankstelle – aufgezeigt. Für die Anerkennung als Biokraftstoff muss ein bestimmtes THG-Minderungspotenzial gegenüber dem fossilen Kraftstoff dokumentiert werden. Das heißt, der regenerative Treibstoff muss eine deutlich niedrigere CO2-Bilanz aufweisen. Die Nachweisführung muss dabei vom Betreiber der Biogasanlage ausgestellt werden. Der Betreiber der Erdgastankstelle ist anschließend verpflichtet, den Nachweis gegenüber der Biokraftstoffquotenstelle bzw. dem Hauptzollamt zu erbringen.

„Biomethan als Kraftstoff: Eine Handlungsempfehlung zur Biokraft-NachV für die Praxis“ können Sie hier als PDF herunterladen.

JETZT HANDELN UND ERLÖSE SICHERN

Jedes Energieversorgungsunternehmen, das BIO-ERDGAS an der eigenen Erdgastankstelle verkauft, ist berechtigt die dadurch gewonnenen Quoten zu handeln. erdgas mobil unterstützt Sie dabei und kümmert sich um die Quoten-Übertragung. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an:

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